AGBs

Vermieter : Anhängervermietung Normen Mielke Waldstr. 23 15537 Gosen / Neu ZiBau.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Der Mieter/ Hauptfahrer und Zusatzfahrer erkennen mit der Unterschrift auf der Vorderseite
diese Mietbedingungen an. Der Vertrag kommt zwischen der Anhängervermietung Mielke und
dem im Mietvertrag angegebenen Mieter, auch genannt Hauptfahrer, zu Stande. Der Mieter
kann als Zusatzfahrer einen sog. berechtigten Fahrer angeben, der berechtigt ist, den Mietartikel
zu nutzen. Anderen Personen ist die Nutzung nicht gestattet.
Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die
Anhängervermietung Mielke hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die
Vermietung erfolgt nur an Personen mit Personalausweis/Reisepass sowie Führerschein, die
freiwillig zur Kopie vorzulegen sind. Ein Zugfahrzeug mit deutscher polizeilicher Kennung ist
ebenfalls Pflicht. Der Mieter ist mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite einverstanden, das die
AGB’s unanfechtbar sind.
Sollte ein vorbestellter Mietartikel infolge eines Unfalls, technischen Defekts bzw. durch höhere
Gewalt oder verspätete Rückgabe durch einen Vormieter zum vereinbarten Vertragstermin nicht,
nur teilweise oder nicht voll funktionsfähig zur Verfügung gestellt werden können, können der
Mieter/ Hauptfahrer bzw. Zusatzfahrer hieraus gegenüber dem Vermieter keinerlei Rechte bzw.
Schadenersatzansprüche geltend machen.
Übergabe
Der Mieter/ Hauptfahrer erhält das Fahrzeug von der Firma Anhängervermietung Mielke (im
Folgenden auch „Vermieter“ genannt) zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Das Fahrzeug
wird im verkehrssicheren und einwandfreien Zustand an den Mieter/ Hauptfahrer bzw.
Zusatzfahrer übergeben. Etwa vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert. Bei
Übergabe des Mietartikels muss vom Mieter/ Hauptfahrer eine Kaution hinterlegt werden. Die
Höhe der Kaution richtet sich nach dem Mietartikel, ob eine Auslandsfahrt gebucht ist und der
Staatsbürgerschaft des Mieters/Hauptfahrer bzw. Zusatzfahrers. Die Kaution wird auf dem
Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug
unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückerstattet. Im Falle eines Schadens wird
die Kaution bis zur vollständigen Schadensregulierung einbehalten und mit der
Schadensrechnung verrechnet.
Rückgabe
Der Mieter/ Hauptfahrer gibt den gesäuberten Anhänger an dem vereinbarten Ort und zur
vereinbarten Zeit zurück. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei
verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von 10,00 € für jede weitere
angebrochene Stunde als pauschale Entschädigung zu verlangen. Bei unangemeldeter
Verspätung wird des weiteren für eventuelle Umbuchungen eine Pauschale für den
Verwaltungsaufwand von 35 € berechnet auf die bei angemeldeter Verspätung verzichtet
werden kann. Sollte dennoch eine Umbuchung für den Nachmieter nicht in Frage kommen und
dieser die Anmietung Stornieren werden 80 % der entgangenen Mieteinnahmen berechnet.
Nach 1 Tag ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Der Zustand des
Anhängers wird nach der Rückgabe überprüft. Evtl. vorhandene Schäden werden mit bekannten
Schäden anhand der vor der Übergabe festgestellten und im Mietvertrag dokumentierten Daten
abgeglichen. Darüber hinaus wird bei jedem vom Mieter verursachten Schaden zusätzlich eine
Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 € erhoben. Mieter/ Hauptfahrer bzw. Zusatzfahrer
haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Maut,
Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Der
Vermieter erhebt für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale in Höhe
von 20,00 EUR innerhalb Deutschland und 40,00 EUR für Auslandsvorgänge.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem Mietartikel, der auf ein schuldhaftes Verhalten des
Mieters/ Hauptfahrers bzw. Zusatzfahrers zurückzuführen ist. Der Mieter stellt den Vermieter im
Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers
durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei
dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter/ Hauptfahrer
auch für den, dem Vermieter während der Dauer der Reparatur des beschädigten oder der
Ersatzbeschaffung des zerstörten Anhängers entstehenden Mietausfalls. Der Vermieter ist in
diesen Fällen berechtigt, pauschal pro Tag den Tagespreis zu verlangen. Beiden Parteien des
Mietvertrages bleibt nachgelassen, einen höheren bzw. einen niedrigeren Schaden
nachzuweisen. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten,
Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Anhänger ist haftpflicht- sowie
mit 500,- Euro Selbstbeteiligung Vollkasko und 300 ,- Euro Selbstbeteiligung Teilkasko
versichert. ( mit Ausnahme bei der Faßsauna: Bei Schäden an dieser sowie am Anhänger haftet
der Kunde mit 100% zudem ist der Anhänger mit 300€ Selbstbeteiligung Teilkasko Versichert. )
Der Mieter/ Hauptfahrer ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein
verantwortlich. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, auch für Folgeschäden am
Fahrzeug des Mieters. Stellt sich heraus, dass das gemietete Fahrzeug durch Überladung vom
Mieter beschädigt oder zerstört wurde, kommt der Mieter vollumfänglich für eine Reparatur in
einer Fachwerkstatt bzw. für eine Neuanschaffung + Ausfallkosten auf. Der Mieter hat die
Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Mieter/ Hauptfahrer bzw. Zusatzfahrer sind berechtigt, den gemieteten Artikel in verkehrsüblicher
Weise zu benutzen. Des Weiteren sind insbesondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten
wie Sonntag- und Feiertagsfahrverbote, Regelungen zur 100 km/h Zulassung.
Der Mieter/ Hauptfahrer haftet für von ihm selbst, oder vom berechtigten Zusatzfahrer
verursachte Schäden für Reparaturkosten, jedoch nur in Höhe der im Mietvertrag vereinbarten
Selbstbeteiligung, wenn diese greift.
Der Mieter/ Hauptfahrer haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er oder der
berechtigte Zusatzfahrer, den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
hat oder der Schaden durch Alkohol, Drogen oder durch sonstige Rauschmittel verursachte
Fahruntauglichkeit entstanden ist.
Hat der Mieter/ Hauptfahrer oder der berechtigte Zusatzfahrer Unfallflucht begangen, oder seine
Pflichten gemäß diesen Bedingungen verletzt, so haften Mieter/ Hauptfahrer und der berechtigte
Zusatzfahrer als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für Schadensnebenkosten
(Sachverständigen-, Abschlepp-, Mietausfallkosten, Wertminderung sowie Kosten für Fahrer,
Beifahrer, Ladung und Gepäck). Die Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der
Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden: a. die bei der Benutzung durch einen nicht
berechtigten Zusatzfahrer, b. zu verbotenem Zweck, c. durch das Ladegut (Falschbeladung z.B.
Bagger auf einem Autotransporter), d. durch unsachgemäße Behandlung, e. durch Überladung
des Fahrzeuggesamtgewicht, f. durch nicht entfernten Schnee oder Eis, g. durch
Falschbenutzung des Mietzubehörs entstanden sind.
Unter dem Verzicht auf den Nachweis der Vermietmöglichkeit haftet der Mieter gegenüber dem
Vermieter während der Reparatur des Mietartikels in Höhe der Tagesmiete für den täglichen
Mietausfall.
Bis zur Rückgabe haftet der Mieter/ Hauptfahrer für den Mietartikel und Schäden die an dem
Mietartikel entstanden sind, bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter zum
tatsächlichen Rückgabezeitpunkt, der auf dem Mietvertrag zu vermerken ist. Der Mieter haftet
bei unbestätigter Rücknahme, aber nur bis zum Abholzeitpunkt der Folgevermietungen.
Fehlende Anbauteile wie z.B. Reserverad, Unterlegkeile und Weiteres werden dem Mieter
berechnet bzw. von der Kaution abgezogen. Für Schäden an Reifen und Planen, die während
der Mietdauer entstehen, haftet der Mieter in voller Höhe. Reparaturen, die notwendig werden,
um die Verkehrssicherheit des Mietartikels zu gewährleisten, müssen vom Mieter unverzüglich
nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden. Die Kosten der
Rückführung des Mietartikels bei einem technischen Defekt hat der Mieter/ Hauptfahrer zu
tragen, ebenso die dadurch entstandenen Kosten für Mieter/ Hauptfahrer.
Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise verstehen sich inkl. Der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Mietpreis und die Kaution ist bei der Übergabe fällig und berechnet sich nach den im
Mietvertrag angegebenen Preisen.
An Wochenenden und Feiertagen ist keine 4 Stunden Miete, sondern nur die Tagesmiete
möglich.
Die Rückerstattung des Mietpreises bei vorzeitiger Rückgabe ist ausgeschlossen.
Bei Rücktritt vom Vertrag vor Mietbeginn durch den Mieter/ Hauptfahrer, welcher in Textform
oder persönlich anzuzeigen ist, sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten
zu zahlen:
- weniger als 50 Tage vor dem 1. Miettag: 10 % des gesamten Mietpreises
- weniger als 40 Tage vor dem 1. Miettag: 25 % des gesamten Mietpreises
- weniger als 30 Tage vor dem 1. Miettag: 50 % des gesamten Mietpreises
- weniger als 15 Tage vor dem 1. Miettag: 80 % des gesamten Mietpreises
- weniger als 3 Tage vor dem 1. Miettag: 100 % des gesamten Mietpreises
Eine Nichtabnahme des Mietartikels durch den Mieter zum Mietbeginn gilt als Rücktritt.
Zusätzlich werden bei einer Stornierung 20 € Bearbeitungspauschale berechnet.
Mindestalter
Mieter/ Hauptfahrer bzw. Zusatzfahrer des Zugfahrzeuges müssen seit mindestens einem Jahr
in Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis der Klasse 3 oder BE sein und das 21. Lebensjahr
vollendet haben. Der Führerschein mit Personalausweis/ Reisepass ist vor der Übergabe des
Mietartikels vorzulegen. Das Zugfahrzeug darf nur vom Mieter/Hauptfahrer selbst und dem im
Mietvertrag angegebenen Zusatzfahrer geführt werden.
Der Mieter ist auf Verlangen der Anhängervermietung Mielke verpflichtet, Name und Anschrift
aller Fahrer des Zugfahrzeugs bekannt zu geben, sofern diese nicht im Mietvertrag selbst
genannt sind die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Der Mieter/ Hauptfahrer bzw. Zusatzfahrer verpflichten sich:
• den Mietartikel auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen vom Zugfahrzeug getrennt
abzustellen. Ausgenommen für die Zeit des Be- und Entladens,
• den Anhänger für die Dauer der Halte- und Parkzeiten mittels der im Mietumfang beigelegten
Diebstahlsicherung gegen Diebstahl zu sichern,
• jede Beschädigung oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden,
• den Mietartikel und Zubehör schonend zu behandeln, für die ständige Verkehrssicherheit zu
sorgen (Reifendruck, Beleuchtung etc.) sowie gereinigt zu retournieren.
• im Falle eines Unfalles, Diebstahl etc. unverzüglich ein polizeiliches Protokoll erstellen zu
lassen (im Verursacherland), wenn notwendig auch Anzeige (bzw. Selbstanzeige ) zu
erstatten. Unfall-, Diebstahlbericht etc. sind dem Vermieter innerhalb einer Woche zu
übermitteln. Eine unverzügliche, mündliche Meldung an den Vermieter ist trotzdem zu
erstatten.
• Den Rücktransport des Mietartikels sicherzustellen, auch nach einem Unfall, unabhängig vom
Verschulden!
• Etwaige Überprüfungen oder Zerlegungsarbeiten am Anhänger erst nach ausdrücklicher
Genehmigung des Vermieters durchzuführen.
• Die gesetzlichen Grenzwerte (Nutzlast, Höchstgeschwindigkeit, etc.) sind einzuhalten.
Verbotene Nutzungen
Dem Mieter/ Hauptfahrer bzw. Zusatzfahrer ist untersagt, das den Mietartikel zu folgenden
Zwecken zu verwenden:
• zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
• zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen
gefährlichen Stoffen,
• zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des
Tatortes mit Strafe bedroht sind,
• zur Weitervermietung und Verleihung.
• für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
Eine verbotene Nutzung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann weitere
rechtliche Schritte zur Folge haben. Bei unerlaubter Weitervermietung an Dritte wird der
Vermieter dem Mieter in jedem Fall eine Vertragsstrafe von 250,00 EUR in Rechnung stellen.
Kaution, Auslandsfahrten
Die Kaution für den Mietartikel beträgt grundsätzlich 100 Euro für Fahrten innerhalb
Deutschlands. Die Kaution für Fahrten innerhalb Deutschlands erhöht sich auf 500 Euro, sofern
Mieter/ Hauptfahrer und Zusatzfahrer nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.
Fahrten in benachbarte, europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem
Vermieter gestattet. Die Kaution für diese Auslandsfahrten beträgt 250 €, sofern Mieter/
Hauptfahrer und Zusatzfahrer über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Die Kaution für
Fahrten in benachbarte, europäische Länder erhöht sich auf 1.000 Euro, sofern Mieter/
Hauptfahrer und Zusatzfahrer nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.
Rücknahme, Reinigungsgebühren
Wird bei Rückgabe des Mietartikels festgestellt, dass der Mieter seinen Reinigungspflichten
nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, so erhebt der Vermieter eine zusätzliche
Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 € welche von der Kaution abzuziehen ist bzw. bei
Rückgabe sofort zu zahlen ist. Gegenstände die auf der Ladefläche hinterlassen werden,
werden entsorgt und dem Mieter berechnet. Verdeckte Schäden, die bei der Übergabe nicht
ersichtlich waren, werden dem Mieter bis 7 Tage nach Rückgabe in Rechnung gestellt.
Sonstiges (Wohnwagen): Hunde/Haustiere sind nicht gestattet. In dem Wohnwagen darf nicht
geraucht werden. Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht zulässig. Der Mieter darf an dem
Mietartikel keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt, den
Mietartikel optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu
versehen.Der Mietartikel darf nur auf geeignetem Gelände gefahren werden.
Gerichtsstand
Sofern rechtlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten und unabhängig vom jeweiligen
Streitwert aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht Fürstenwalde
sachlich und örtlich zuständig.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem
am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und
Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
© Anhängervermietung Normen Mielke Waldstr. 23 15537 Gosen - Neu Zittau


Mietbedingungen, Preise und Zubehör:

 
Spanngurte = a 3€

Spanngurtset für Motorrad oder Autotransport = 8 €

Einmaliger Stückpreis  Motorradwippe = 10€ 

Adapter 7 oder 13 Polig = 2€

Kielbootstützen 30€

Inclusive Vollkaskoversicherung mit 500€ Selbstbeteiligung und Teilkaskoversicherungen mit 300€ Selbstbeteiligung.

Bearbeitungsgebühr bei Schadenfall 50€.

Kaution 100€ bei Inlandfahrten ( bei Abholung + Mietpreis sofort fällig ).
Kaution bei 1,8t Bootstrailer 200€ bei 3,5t Bootstrailer 300€. 

Kaution für Auslandsfahrten mit deutschen Ausweis 250 Euro.


Kaution Inlandsfahrt ohne deutschen Ausweis bzw. mit Aufenthaltstitel 500 Euro.

Kaution ohne deutschen Ausweis bzw. Aufenthaltstitel und fahrt ins Ausland 1000 Euro.

BE Führerschein erforderlich außer bei 750 kg Anhänger diese sind mit normalem PKW Führerschein fahrbar.

Vermietung nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweises mit Wohnsitz in Deutschland.

Die Rückerstattung des Mietpreises bei vorzeitiger Rückgabe ist ausgeschlossen.

Sollte ein vorbestellter Mietartikel infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter, zum vereinbarten Vertragstermin nicht, nur teilweise oder nicht voll funktionsfähig zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter hieraus gegenüber dem Vermieter, keinerlei Rechte bzw. Schadenersatzansprüche  geltend machen.

Bei Rücktritt vom Vertrag vor Mietbeginn durch den Mieter/ Hauptfahrer, welcher in Textform oder persönlich anzuzeigen ist, sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:

  • weniger als 50 Tage vor dem 1. Miettag: 10 % des gesamten Mietpreises

  • weniger als 40 Tage vor dem 1. Miettag: 25 % des gesamten Mietpreises

  • -weniger als 30 Tage vor dem 1. Miettag: 50 % des gesamten Mietpreises

  • weniger als 15 Tage vor dem 1. Miettag: 80 % des gesamten Mietpreises

  • weniger als 3 Tage vor dem 1. Miettag: 100 % des gesamten Mietpreises 

  • Zudem wird je Stornierung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20€ erhoben

Eine Nichtabnahme des Mietartikels durch den Mieter zum Mietbeginn gilt als Rücktritt. 

Transport auf Anfrage!

Abholung in 15537 Erkner!

Da der Standort nicht durchgängig besetzt ist und um Fahrkosten für Sie zu sparen bitte ich vorab telefonisch die Verfügbarkeit zu prüfen und besuche ca. 30 min vor Ankunft anzumelden da ich in den angegebenen Geschäftszeiten immer für Sie auf Abruf verfügbar bin.

Mit der verbindlichen Buchung und Anzahlung akzeptieren Sie die vorab angegebenen Bedingungen, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die online sowie Vorort einzusehen sind. 

Anhängervermietung Mielke

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf “Zustimmen & anzeigen”, um zuzustimmen, dass die erforderlichen Daten an Google Maps weitergeleitet werden, und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in unserer Datenschutz. Du kannst deine Zustimmung jederzeit widerrufen. Gehe dazu einfach in deine eigenen Cookie-Einstellungen.

Zustimmen & anzeigen

Adresse

Anhängervermietung Mielke
Gewerbegebiet zum Wasserwerk 7 A
15537 Erkner

Öffnungszeiten

Montag |
nach Vereinbarung i.d.Z. von 06:00–17:00 
Dienstag |
nach Vereinbarung i.d.Z. von 06:00–17:00 
Mittwoch |
nach Vereinbarung i.d.Z. von 06:00–17:00 
Donnerstag |
nach Vereinbarung i.d.Z. von 06:00–17:00 
Freitag |
nach Vereinbarung i.d.Z. von 06:00–17:00 
Samstag |
nach Vereinbarung i.d.Z. von 08:00–17:00 
Sonn- und Feiertags |
Geschlossen 

Deutschland

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.